COVID-19-Kredite: Empfehlungen der SBVg
Freitag, 12. Februar 2021
Am 19. Dezember 2020 ist das neue Solidarbürgschaftsgesetz in Kraft getreten. Die SBVg empfiehlt ihren Mitgliedern, die COVID-19-Kredite pauschal von fünf auf acht Jahre zu verlängern und die entsprechende Amortisationspflicht für ein weiteres Jahr auszusetzen. Damit wird den Interessen von Politik, Banken und KMU ausgewogen Rechnung getragen.