Allgemeine Geschäftsbedingungen für Studiengänge
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Studiengänge, die mit der Kalaidos Banking+Finance School AG abgeschlossen werden. Mit der Anmeldung für einen Studiengang erklärt sich der Studierende / die Studierende mit diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden und ist an sie gebunden. Bei Studiengängen von Kooperationspartnern können die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kooperationspartners diese AGB ergänzen oder ersetzen. Die Details werden in der Anmeldebestätigung geregelt. Für Studiengänge, welche nach dem Prüfungsreglement vor 2017 durchgeführt werden, gelten die AGB zu dem Prüfungsreglement.
Die Anmeldung erfolgt schriftlich oder elektronisch mit dem Anmeldedossier und versteht sich für den gewählten Studiengang und für die gesamte Studiengangsdauer. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eintreffens berücksichtigt. Die Zulassungskommission bzw. die Qualifikationskommission entscheidet definitiv aufgrund der eingereichten Unterlagen über die Erfüllung der Zulassungsbedingungen und über die Aufnahme in den Studiengang.
Der Studiengangsvertrag zwischen dem Studierenden / der Studierenden und der Kalaidos Banking+Finance School AG kommt mit der schriftlichen Bestätigung durch die Kalaidos Banking+Finance School AG zustande. Zu beachten ist, dass die Anmeldung zu einem Studiengang in jedem Fall verbindlich ist.
Die Kalaidos Banking+Finance School AG behält sich das Recht vor, Studiengänge, Zeitvarianten, Standorte, Vertiefungsrichtungen oder Module wegen Unterbeteiligung oder anderer Umstände, die eine Durchführung aus Sicht der Kalaidos Banking+Finance School AG unzumutbar machen, abzusagen. Die Kalaidos Banking+Finance School AG behält sich des Weiteren vor, aus wesentlichen Gründen Änderungen an den Studiengängen oder Modulen unter Wahrung der berechtigten Interessen der angemeldeten Teilnehmenden vorzunehmen. Ebenfalls können Termine verschoben und andere als die angekündigten Dozierenden eingesetzt werden. Absagen werden 14 Tage vor Beginn des Studienganges kommuniziert. Bei Studiengängen von mehr als 4 Semestern Gesamtdauer werden Absagen 30 Tage vor Beginn des Studienganges kommuniziert
Die Studiengebühr ist grundsätzlich vor Beginn des Studiums fällig und zahlbar. Bei Ratenzahlung (Semester- oder Monatsrate) ist die Rate vor Beginn des Semesters bzw. Monats fällig und zahlbar. Die Abwesenheit vom Unterricht infolge Militärdienst, Krankheit, Mutterschaft, Unfall, Ferien oder beruflicher Belastung führt zu keinem Anspruch auf Reduktion der Studiengebühr. In den Studiengebühren inbegriffen sind Lehrmittel gemäss Ausschreibung, Dokumentation der Dozierenden sowie die Betreuung vor Ort und alle regulären Prüfungen. Nicht inbegriffen sind die Kosten für Verpflegung, Reise und Unterkunft, Nach- oder Wiederholung von Lernleistungen (z.B. Prüfungen, schriftliche Arbeiten), Wiederholung von Lektionen, Modulen oder Studiengängen, ergänzende Literatur, etc. Die Kalaidos Banking+Finance School AG behält sich vor, Studierende die ihrer Zahlungsverpflichtung nicht fristgerecht nachkommen, zu sperren bzw. aus dem Studiengang auszuschliessen. Vor der Graduierung bzw. Promotion muss auf jeden Fall die gesamte Studiengebühr bezahlt sein. Bei verspäteter Zahlung wird ab Fälligkeit der Rechnung ein Verzugszins von 5 % p.a. fällig.
Die Studiengebühr ist für die Regelstudienzeit garantiert und bleibt unverändert. Nach einer Kündigung und Neuanmeldung durch den Studierenden / die Studierende gelten für die Neuanmeldung die aktuell gültigen Studiengebühren. Unterbricht oder verschiebt ein Studierender / eine Studierende einen Studiengang, so ist der Preis für die maximale Studiendauer garantiert. Die Gebühren für die Nach- oder Wiederholung von Lernleistungen sowie für zusätzliche Leistungen sind in der jeweils aktuell geltenden Gebührenordnung geregelt. Bei Studiengängen von mehr als 4 Semestern Dauer wird der Preis für jeweils 4 Semester garantiert. Die Studiengebühr ist unter Berücksichtigung von Subventionen festgesetzt worden. Diese Subventionen können bis zu 25% der gesamten Studiengebühr betragen. Sollten diese Subventionen von der öffentlichen Hand gekürzt oder ganz gestrichen werden, erhöht sich die Studiengebühr um den Betrag der weggefallenen Subventionen. Im Falle einer solchen Reduktion oder Kürzung von Subventionen gilt die Preisgarantie demnach nicht.
Die durch die Kalaidos Banking+Finance School AG gewährten Rabatte können nur beansprucht werden, wenn die zu dem Rabatt definierten Bedingungen erfüllt werden. Wird ein Rabatt in Anspruch genommen, so muss der Nutzniesser / die Nutzniesserin die Erfüllung der Bedingungen jedes Semester nachweisen. Werden die Rabattbedingungen nicht mehr erfüllt oder fehlt der Nachweis so verfällt der Anspruch darauf. Allfällig zu viel bezogene Rabatte werden nachverrechnet. Die verschiedenen Rabatte sind nicht kumulierbar. Die Kalaidos Banking+Finance School AG anerkennt folgende Rabatte: Rabatt für Studierende für die Wiederholung des gesamten Unterrichts (Semester, Modul ohne neue Lehrmittel): 20 % auf die Studiengebühren.
Der Rücktritt vor dem Studiengangsbeginn ist durch den Studierenden / die Studierende schriftlich mitzuteilen. Die finanzielle Folge der Annullierung nach der Anmeldebestätigung beträgt bis 30 Tage vor Studiengangsbeginn CHF 250. Danach sind 10 % der Semesterrate des Studienganges als Bearbeitungsgebühr zu bezahlen. Die bereits bezogenen Lehrmittel müssen in einwandfreiem Zustand zurückgegeben werden. Bereits bearbeitete Lehrmittel werden zusätzlich zur Bearbeitungsgebühr in Rechnung gestellt.
Vor dem Start des gesamten Studiums ist die Verschiebung des Studienstartes möglich. Eine Verschiebung nach der Anmeldebestätigung bis 30 Tage vor Studiengangsbeginn hat keine finanzielle Folge. Danach ist eine Administrativkostenentschädigung von CHF 250 zu bezahlen.
Die Verschiebung von Modulen oder Semestern während des Studiums ist vor dem Start des Moduls oder Semesters möglich. Die Verschiebung führt zu einem Unterbruch des Studiums und ist im Punkt 12 dieser AGB geregelt. Durch die Verschiebung entstehen keine zusätzlichen Gebühren.
Ein vorzeitiger Rücktritt aus dem Studiengang ist auf Ende jedes Semesters bzw. auf Ende des Moduls möglich. Die Kündigung hat spätestens 30 Tage vor Beginn des nächsten Semesters bzw. Moduls mit eingeschriebenem Brief zu erfolgen. Bei Nichteinhaltung dieser Frist oder dem Austritt während des Semesters bzw. Moduls wird die gesamte Semestergebühr fällig. Grundsätzlich werden erbrachte Leistungen seitens der Kalaidos Banking und Finance AG unabhängig von damit zusammenhängenden Leistungsnachweisen der Studierenden verrechnet.
Das Studium kann unterbrochen und zu einem späteren Zeitpunkt beendet werden. Der Unterbruch ist schriftlich zu beantragen. Die maximale Studiendauer ist im jeweiligen Prüfungsreglement geregelt. Durch den Unterbruch entstehen keine zusätzlichen Gebühren. Wird mit dem Unterbruch die maximale Studiendauer überschritten, so handelt es sich um eine Kündigung und Neuanmeldung (vgl. Punkt 6 dieser AGB).
Wurden die Bedingungen für die vorgesehenen Leistungsnachweise gemäss dem jeweiligen Prüfungsreglement des Studienganges nicht erfüllt, ist eine Auflösung des Vertrages infolge Nichterfüllung der Promotionsbedingungen ohne zusätzliche Kostenfolge für den Studierenden möglich.
Die Kalaidos Banking+Finance School AG behält sich das Recht vor, einen Studierenden / eine Studierende aufgrund widerrechtlichen, unsittlichen, unmoralischen Verhaltens von der Ausbildung auszuschliessen. Es sind die gesamten Kosten des Studiengangs gemäss Studiengangsvertrag und allfälliger Schadenersatz durch den Studierenden / die Studierende zu tragen.
Die Kalaidos Banking+Finance School AG behält sich vor, einen Standort vorübergehend oder ganz zu schliessen und die entsprechenden Studiengänge an einem anderen Standort durchzuführen.
Der Abschluss einer Unfall- und Haftpflichtversicherung oder anderer notwendiger Versicherungen ist Sache des Studierenden / der Studierenden.
Die Studierenden nehmen zur Kenntnis, dass die auf der von uns betriebenen Online Plattform zur Verfügung gestellten Inhalte urheberrechtlichen Schutz geniessen. Jede über die eigene private Nutzung hinausgehende Vervielfältigung, Verbreitung oder sonstige Verwendung dieser Inhalte ist den Studierenden ausdrücklich untersagt. Bei Zuwiderhandlung können rechtliche Schritte ergriffen werden.
Durch die Anmeldung erklären sich die Studierenden mit der Be- und Verarbeitung der personenbezogenen Daten unter Beachtung der Bestimmungen des Datenschutzgesetzes für Zwecke der Studiengangs- und Prüfungsabwicklung sowie mit der Zusendung späterer Informationen im Zusammenhang mit beruflicher Bildung bis auf Widerruf einverstanden. Die Kalaidos Banking+Finance School AG verpflichtet sich, alle Daten vertraulich zu verwenden und nicht an Dritte weiterzugeben. Davon ausgenommen sind Bildungsinstitutionen der Kalaidos Bildungsgruppe. Die Kalaidos Banking+Finance School AG ist zudem berechtigt, Daten an andere Unternehmen weiterzugeben, wenn dies zur Erbringung der Dienstleistung der Kalaidos Banking+Finance School AG notwendig ist, z.B. im Fall, in dem mehr als ein Unternehmen in die Durchführung eines Studiengangs involviert ist. Vorbehalten bleibt im Übrigen die Weitergabe von Daten, zu der die Kalaidos Banking+Finance School AG gesetzlich verpflichtet ist (z.B. gesetzliche Rechenschaftspflichten gegenüber den Bildungsbehörden). Mit der Unterzeichnung der Anmeldung erklärt sich der Kunde ausdrücklich mit diesen Grundsätzen einverstanden.
Änderungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie der Gebührenordnung der Kalaidos Banking+Finance School AG werden bei jeweiligem Inkrafttreten durch Veröffentlichung in geeigneter Form im Internet mitgeteilt und gelten für alle Studierenden. Individuelle ergänzende oder abändernde Abreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Zustimmung beider Vertragsparteien und der Schriftform.
Für den Studiengangsvertrag gilt ausschliesslich schweizerisches Recht. Für Streitigkeiten sind die Gerichte in Zürich zuständig.
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